E-Rechnung
Seit dem 01.01.2025 sind Selbstständige und Unternehmen verpflichtet E-Rechnungen empfangen zu können (z. B. per E-Mail).
Anders formuliert: Schickt ihnen jemand nach dem 01.01.2025 eine E-Rechnung, sind Sie nun verpflichtet sie anzunehmen.
Reine PDFs sind digitale Rechnungen, jedoch keine E-Rechnung gemäß der rechtlich bindenden EU-Norm EN 16931.
Diese schreibt ein strukturiertes maschinenlesbares Format vor. Dieses können die beiden Vertragsparteien entweder selbst festlegen oder eines der beiden von der EU-Norm empfohlenen XML basierten Formate CII und UBL wählen.
Mit XML ist es so eine Sache, dies können Maschinen und Softwareentwickler (und von denen noch nicht mal alle) lesen, die aller meisten Menschen würde es jedoch völlig zu recht als tendenziell hart unleserlich bezeichnen.
Um dieser Unleserlichkeit zu begegnen, haben sich z. B. das ZUGFeRD Forum oder ihre französische Partner-Allianz Factur-X ein hybrides Format bestehend aus einer menschenlesbaren PDF Datei, in der die E-Rechnung XML Datei eingebettet ist, ersonnen.
Die meisten PDF Betrachter zeigen die eingebettete XML Datei unter einem Büroklammer Symbol an.
Wichtig: Rechtlich gültig ist nur der XML Teil! Sie können sich also nicht auf die Informationen im sichtbaren PDF Teil verlassen, Sie müssen unbedingt die Daten aus der XML Datei verwenden.
Doch zum Glück gibt es nette Menschen wie uns, die kostenlose Tools zum Betrachten (und Erstellen) von E-Rechnungen bereit stellen. Und mit kostenlos meinen wir absolut kostenlos, keine Werbung, keine Gebühren, keine Datensammelei oder -weitergabe. So frei wie Freibier.
Unsere E-Rechnungs App gibt es für:
(kostenlos so lange nicht zu viel Traffic drauf geht)